Freispruch nach Bärenabschuss

Ein 48 Jahre alter Jäger hatte angeblich im Mai 2009 einen mit einem Peilsender ausgestatteten Bären an der Grenze zu Slowenien erschossen, zerlegt und weggeschafft. Trotz Zeugenaussagen und Beweislast wurde der Angeklagte freigesprochen.

Durch Zeugenaussagen, welche einen Schuss am Tattag in der Nähe der Hütte des Jäger hörten, fiel der Verdacht schnell auf den 48-jährigen. Der Verdacht erhärtete sich durch einen Abgleich von Faserresten einer Decke in welche der Bärenkörper eingewickelt wurde und den Faserresten welche man im Auto des Verdächtigen gefunden hatte. Schlussendlich war es nur schwer nachweisbar, dass der Jäger den Bären erlegt hatte und die Richterin entschied im Zweifel für den Angeklagten.

Das Urteil brachte sofort Tierschützer in Unruhe, welche es als ein falsches Signal für die Jäger hielten. Laut einem WWF Bärenexperten läuft man so Gefahr, dass die Jäger das Jagdrecht nicht ernst nehmen würden.

 

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